Information zur Barrierefreiheit mit Impressum Plus
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Ende des Monats, genauer gesagt am 28. Juni 2025, treten neue EU-Gesetze in Kraft, um die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu stärken. Mit Impressum Plus in seiner neuesten Version 2.13.0 kannst du nun die erforderlichen Information zur Barrierefreiheit generieren.
Zumindest für Deutschland (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) und Österreich (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG) definieren die Gesetze explizit die Anforderung einer Information zur Barrierefreiheit mit verschiedenen Informationsbestandteilen, die größtenteils automatisch generiert werden können. Dies tut Impressum Plus 2.13.0, wenn du von diesem Gesetz betroffen bist (was dann der Fall ist, wenn du entweder mehr als 10 Mitarbeiter oder über 2 Mio. € Umsatz pro Jahr hast).
Das Einzige, was von dir noch erforderlich ist, ist eine Beschreibung deiner Dienstleistung(en)/deiner Produkte und ob diese im Sinne des Gesetzes barrierefrei sind (was sie sein sollten). Wenn nicht, kannst du explizit angeben, warum nicht. Beachte jedoch, dass die Hürde für nicht barrierefreie Produkte sehr hoch angesetzt ist. Im Allgemeinen musst du sicherstellen, dass alles barrierefrei ist. Und du solltest es ohnehin wollen, um einen größeren Kundenstamm anzuziehen.
Nachdem du die erforderlichen Daten eingegeben hast, kannst du die Information zur Barrierefreiheit dort ausgeben, wo du möchtest, entweder über einen Block für den Block-Editor oder über einen Shortcode.
Selbstverständlich ermöglicht Impressum Plus auch das Abrufen/Aktualisieren aller Daten über API und WP-CLI, so wie du es vielleicht bereits vom Impressum oder der Datenschutzerklärung kennst.
Das war’s
Das waren die größten Neuerungen für Impressum Plus 2.13.0. Für alle Änderungen, besuche bitte das Änderungsprotokoll in der Dokumentation.
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