WordPress-Websites haben typischerweise einen spezifischen Zweck, was gleichzeitig heißt, dass es einige rechtliche Vorgaben beim Betrieb der Website gibt. Eine davon ist ein Impressum oder zumindest eine Anbieterkennzeichnung. Aber wann benötigst du eines/eine davon und welche Informationen muss es/sie enthalten?

Im folgenden Artikel verwende ich Impressum und Anbieterkennzeichnung synonym, da es im deutschsprachigen Raum größtenteils Impressum heißt, mit Ausnahme in der Schweiz. In der Europäischen Union (EU) dagegen sind es Informationspflichten.

Wann benötige ich ein Impressum?

Deutschland

In Deutschland regelt hauptsächlich §5 Telemediengesetz die Anforderungen an ein Impressum und damit einhergehend die Impressumspflicht. Demnach benötigst du ein Impressum, wenn deine Website nicht rein für persönliche bzw. familiäre Zwecke betrieben wird, was möglichst eng ausgelegt werden muss. In der Praxis bedeutet das, dass eine Website so gut wie immer ein Impressum benötigt, solange du nicht rein familiäre Inhalte darauf oder es abgesehen davon anderen Zwecken dient.

Zusätzlich gibt es Anforderungen in §2 der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung und in §55 Art. 1 Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland, auch Medienstaatsvertrag genannt (früher: Rundfunkstaatsvertrag).

Österreich

In Österreich wird die Impressumspflicht in §5 E-Commerce-Gesetz für alle Diensteanbieter definiert.

Zusätzliche Anforderungen gibt es in §24 und §25 Mediengesetz und §14 Unternehmensgesetzbuch.

Schweiz

In der Schweiz sind die Impressumspflichten in Art. 322 Schweizerisches Strafgesetzbuch definiert.

Europäische Union (EU)

In der gesamten Europäischen Union (EU) sind die Informationspflichten in Art. 5 Richtlinie 2000/31/EG definiert. Im Gegensatz zu den anderen Gesetzen in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist diese Richtlinie nicht auf den jeweiligen Standort festgelegt, sondern verpflichtet sämtliche Länder innerhalb der EU, entsprechende Gesetze zu erlassen, sodass sie einheitlich sind.

Welche Informationen braucht ein Impressum?

Glücklicherweise sind die erforderlichen Informationen für ein Impressum oder eine Anbieterkennzeichnung sehr ähnlich, mit einigen Ausnahmen, da das deutsche Recht dahingehend am detailliertesten ist (natürlich 😄) und auch die meisten Informationen benötigt.

Generell sind die folgenden Informationen verpflichtend:

  • Der Name des Diensteanbieters
  • Die geographische Anschrift, unter der der Diensteanbieter niedergelassen ist
  • Kontaktinformationen, inklusive einer E-Mail-Adresse, um schnell, unmittelbar und effizient mit ihm zu kommunizieren

Nicht in der Schweiz

Zusätzlich sind folgende Informationen erforderlich, wenn du nicht in der Schweiz lebst und keine Dienste für Europäerinnen und Europäer bereitstellst:

  • Wenn es sich um ein registriertes Unternehmen handelt, das entsprechende Register und die Registerkennung
  • Wenn eine Zulassung erforderlich ist, die Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde
  • Informationen über Reglementierungen bei reglementierten Berufen
  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr)

In Deutschland und der Schweiz

In der Schweiz allgemein und in Deutschland, wenn du journalistische Inhalte anbietest, muss eine dafür verantwortliche Person im Impressum genannt werden. In Deutschland reicht es dafür bereits aus, einen Blog anzubieten, da regelmäßig erscheinende Blogbeiträge als journalistischer Inhalt definiert sind.

In Deutschland

Zusätzlich gibt es in Deutschland weitere erforderliche Informationen je nach Rechtsform. Diese können beinhalten:

  • Einen Vertretungsberechtigten des Unternehmens
  • Die Kammer
  • Das Grundkapital, wenn darüber an anderer Stelle auf der Website Auskunft gegeben wird
  • Ausstehende Einlagen, wenn Informationen über das Grundkapital gegeben werden
  • Die Berufsgenossenschaft
  • Berufsrechtliche Regelungen
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Die gesetzliche Berufsbezeichnung

Was ist mit der Telefonnummer?

Gemäß des Urteils in der Rechtssache C-298/07 des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 16. Oktober 2008 ist eine Telefonnummer nicht zwingenderweise eine erforderliche Information für das Impressum, solange es – neben der E-Mail-Adresse – eine weitere Kontaktinformation gibt, um eine schnelle, unmittelbare und effiziente Form der Kommunikation zu ermöglichen. Das kann beispielsweise ein Kontaktformular sein, auf deren Anfragen man innerhalb von einer Stunde antworten kann.

Barrierefreiheit

Lediglich empfohlen in Österreich, aber verpflichtend in Deutschland, ist dass alle Informationen des Impressums barrierefrei für alle Benutzer zugänglich sein müssen. Das heißt, dass beispielsweise das Einbinden von Informationen als Bilder (um Crawler daran zu hindern, diese Informationen automatisiert abzurufen), oder das Verschleiern von Daten, verboten ist. Alles muss als Text lesbar sein (um auch das Verändern der Schriftgröße zu ermöglichen) und mit einem ausreichenden Kontrast, dass auch Personen mit Beeinträchtigungen auf die Daten zugreifen können.

Empfehlungen für internationale Diensteanbieter

Wenn du nicht zwingend von diesen Gesetzen betroffen bist, ist es dennoch empfehlenswert, zumindest Basisinformationen über dich und wie du erreichbar bist, anzugeben. Zumindest für Benutzer in Deutsch sprechenden Gebieten macht dich das wesentlich vertrauenswürdiger, da man es hierzulande gewohnt ist, diese Informationen einfach erreichbar auf Websites zu haben, insbesondere wenn du Produkte oder Ähnliches anbietest.

Wie sammle ich die erforderlichen Informationen?

Manuell

Du kannst die Informationen von oben verwenden, die Gesetze durchsuchen und dir alle erforderlichen Informationen zusammensuchen, um zu definieren, welche erforderlichen Impressumsdaten zu benötigst. Das braucht eine lange Zeit und ist der unsicherste Weg, da es komplett auf dich ankommt und du selbst entscheiden musst, ob die Informationen vollständig sind oder nicht.

Via Generator

Es gibt viele Generatoren, die automatisch ein Impressum für dich auf Basis deiner angegebenen Daten generieren. Diese mögen mal mehr mal weniger gut zu bedienen oder veraltet sein.

Via Anwalt

Einen Anwalt zu konsultieren, ist der sicherste Weg, um ein rechtlich korrektes Impressum zu bekommen – inklusive einer Versicherung des Anwalts/der Anwältin, falls etwas, was er oder sie sagt, falsch ist. Allerdings ist das für die meisten Personen viel zu teuer und daher aus unterschiedlichen Gründen nicht anwendbar.

Via Plugin

Auch eine Art Generator, aber direkt innerhalb deiner WordPress-Installation und ohne die Daten an Dritte weiterzugeben, kannst du das Plugin Impressum oder Impressum Plus verwenden, das dir hilft, die erforderlichen Daten für dein Impressum zu definieren.

Wie füge ich die Impressums-Daten auf meiner WordPress-Website ein?

Manuell

Wenn du die Daten manuell gesammelt hast oder sie von einem Generator/Anwalt bzw. einer Anwältin bekommen hast, musst du die Daten manuell auf einer Seite in deiner WordPress-Website einfügen und sicherstellen, dass sie sauber formatiert und lesbar sind.

Via Plugin

Sowohl Impressum als auch Impressum Plus bieten eine einfache Eingabemaske für deine Informationen ein und einen Block sowie einen Shortcode, um die Daten entsprechend deiner Anforderungen und Wünschen auszugeben. Gleichzeitig kümmern sie sich um eine saubere Formatierung und stellen sicher, dass sie für alle barrierefrei erreichbar sind.

2 Kommentare

  1. Sowas wie eine “geographische Anschrift” gibt es nicht. An der Stelle dürfte “ladungsfähige Anschrift” richtig sein – und auch unmissverständlicher, wenn du erläutest, was das bedeutet.

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